Entscheidung für soziale Gerechtigkeit: Gebührenbefreiung für Ausweiserstellung bei wohnungslosen Menschen

EIn Antrag der SPD-Fraktion und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (Antrag Nr. 1473/2023) im Ausschuss für Haushalt, Finanzen, Rechnungsprüfung, Feuerwehr und öffentliche Ordnung, Sozialausschuss, Verwaltungsausschuss der Landeshauptstadt Hannover.

Die Verwaltung erhält den Auftrag, künftig auf die Erhebung von Gebühren für die Ausweiserstellung bei wohnungslosen Menschen zu verzichten. Im Juli 2024 wird eine Bewertung der Nutzung dieses Angebots den Mitgliedern des Sozialausschusses vorgelegt.

Begründung:

Für Menschen, die von Wohnungslosigkeit betroffen sind, gestaltet sich die Finanzierung von Gebühren für Ausweisdokumente oft als eine große Hürde. Gleichzeitig verlieren Personen in dieser Lebenssituation nicht selten ihre Ausweispapiere. Diese sind jedoch von entscheidender Bedeutung für den Erhalt von Sozialleistungen. Ein Personalausweis ist sowohl für die Beantragung als auch in vielen Fällen für den Empfang von Leistungen erforderlich. Letzteres gilt insbesondere dann, wenn die betroffenen Menschen kein Bankkonto haben und ihre Leistungen persönlich beim Jobcenter abholen müssen.

Die Möglichkeit, (teilweise) auf die Erhebung von Gebühren zu verzichten, ist bereits in der entsprechenden Verordnung verankert. Gemäß § 1 Absatz 6 der Verordnung über Gebühren für Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis kann die Gebühr ermäßigt oder von ihrer Erhebung abgesehen werden, wenn die schuldende Person bedürftig ist.

Ein wegweisendes Beispiel wurde im Jahr 2020 im Hamburger Bezirk Mitte gesetzt, als beschlossen wurde, wohnungslosen Menschen Ausweispapiere kostenlos zur Verfügung zu stellen. Diese Maßnahme wurde vor Kurzem erfolgreich verlängert. Die Befürchtung, dass Personen aufgrund fehlender Kosten für neue Ausweise gedankenlos immer wieder neue Dokumente beantragen könnten, hat sich in dieser Region nicht bestätigt.