Nach einem am 4.10.2024 erschienenen Artikel in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung plant die niedersächsische Landesregierung, den Zugang zu Sozialwohnungen drastisch zu erweitern. Rund 40 Prozent der Haushalte in Niedersachsen sollen künftig Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein haben – das sind deutlich mehr als bisher. Diese Reform zielt insbesondere darauf ab, auch Familien mit mittleren Einkommen zu entlasten, die zunehmend von steigenden Mieten betroffen sind. So sollen die Einkommensgrenzen um ein Viertel erhöht werden, was mehr Menschen den Zugang zu gefördertem Wohnraum ermöglichen würde.
Klingt erstmal gut, bei steigenden Mieten geraten zunehmend auch „normal“ verdienenden Haushalte in finanzielle Schieflage – gleichwohl gibt es Kritik an diesem Vorhaben. Obwohl mehr Haushalte Anspruch auf eine Sozialwohnung erhalten sollen, sinkt gleichzeitig die Zahl der verfügbaren Sozialwohnungen in Niedersachsen. In den letzten Jahren sind mehr Wohnungen aus der Sozialbindung gefallen als neue gebaut wurden. Tatsächlich fehlen schon jetzt laut Schätzungen des Verbands der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen etwa 140.000 Sozialwohnungen.
Wenn sich jetzt mehr Menschen um zu wenige Sozialwohnung bemühen, fallen „am Ende der Nahrungskette“ die Schwächsten raus. Eine Anfang des Jahres veröffentlichte Studie hat empirisch aufgezeigt, dass wohnungslose Menschen nicht nur aufgrund ihrer schlechten Position am Wohnungsmarkt und wegen geringeren Ressourcen kaum Chancen haben, eine Wohnung zu erhalten; sie werden auch aufgrund von Diskriminierung von Wohnraum gänzlich ausgeschlossen. Es wird deshalb bereits bundesweit diskutiert, ob für diese besonders vulnerable Gruppe nicht ein Minderheitenschutz, eine Quotenregelung geschaffen werden muss.
STiDU schließt sich dieser Kritik an. Die Landesregierung sollte noch einmal über ihr Vorhaben nachdenken.
Zur Studie „Diskriminierung am Wohnungsmarkt“