Mehr Schutz, weniger Obdachlosigkeit.

Die Bundesregierung setzt ein Zeichen: Wer plötzlich in finanzielle Schieflage gerät, soll künftig nicht gleich seine Wohnung verlieren. Die geplante Ausweitung der sogenannten Schonfristzahlung im Mietrecht ist ein Schritt in Richtung Menschlichkeit. Bislang konnten Mieterinnen und Mieter eine fristlose Kündigung abwenden, wenn sie ihre Rückstände innerhalb von zwei Monaten beglichen. Jetzt soll das auch bei regulären Kündigungen gelten – zumindest in Härtefällen.

Das Ziel ist klar: Menschen, die unverschuldet in Zahlungsschwierigkeiten geraten, sollen nicht auf der Straße landen. Denn Wohnungslosigkeit trifft nicht nur die Randgruppen – auch ganz normale Mietende können durch Krankheit, Jobverlust oder eine Scheidung in Not geraten. Bereits heute leben über eine halbe Million Menschen in Deutschland ohne eigene Wohnung, Zehntausende sogar ohne Dach über dem Kopf.

Die Initiative kommt zur rechten Zeit. Unterstützer wie die Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe sehen darin ein wirksames Mittel, um Menschen in Not zu helfen. Natürlich: Diese Regelung allein wird das Problem nicht lösen – aber sie kann verhindern, dass es schlimmer wird. Und sie sendet ein wichtiges Signal: Der soziale Mieterschutz wird ernst genommen.

Kritik kommt aus der Eigentümerecke. Manche Vermieter befürchten, dass sie auf Kosten sitzen bleiben oder schwierige Mietverhältnisse nicht mehr beenden können. Diese Sorgen sind verständlich – trotzdem darf die Lösung nicht heißen: Kündigung auf Knopfdruck. Ein gerechtes Mietrecht muss beide Seiten im Blick behalten. Aber wer fair vermietet, sollte auch fair mit Mietenden umgehen, die unverschuldet in Not geraten.

Fazit: Die Ausweitung der Schonfrist ist kein Freifahrtschein, sondern ein Sicherheitsnetz. Für mehr Stabilität. Für weniger Obdachlosigkeit. Und für ein Stück mehr soziale Gerechtigkeit.